Das Kochstudio „die Pause“ kann für Feiern, Veranstaltungen und Ähnliches exklusiv gemietet werden.
AGB Miete Kochstudio
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmietung des Kochstudios „die Pause“
BUCHUNG:
Bei Buchungsanfragen nimmt „die Pause“ auf Wunsch eine vorläufige Reservierung vor, die 3 Tage aufrecht bleibt und für beide Seiten unverbindlich ist.
Die fixe, unveränderliche Buchung des Kochstudios „die Pause“ für den gewünschten Zeitraum erfolgt durch die Bezahlung des in der Anzahlungsrechnung ausgewiesenen Mietbetrages.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 2 Monate vor dem gebuchten Veranstaltungstermin möglich.
Bei Stornierungen im Zeitraum von 30-60 Tagen vor der Veranstaltung belaufen sich die Stornokosten auf 50% der Halbtagesmiete. Für spätere Stornierungen fallen 100% Stornokosten an, wenn kein Ersatztermin gebucht wird.
Bei Nichtinanspruchnahme des gebuchten und zur Verfügung gestellten Nutzungszeitraumes wird der Mietbetrag nicht rückerstattet. Kann das Kochstudio „die Pause“ für den gebuchten Zeitraum wegen technischer Gebrechen oder ähnlichem nicht genutzt werden, so wird der bezahlte Mietbetrag zur Gänze rückerstattet.
Darüber hinaus gehende Haftungen durch Nichtnutzung sind beiderseits ausgeschlossen.
SCHLÜSSELKAUTION:
Das Kochstudio „die Pause“ behält sich das Recht vor, vom Nutzer (=Vertragspartner) eine Kaution in der Höhe von EUR 500,- vor Nutzung der Räume zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Kochstudios „die Pause“ samt Schlüssel wird die Kaution spätestens 5 Werktage nach dem Nutzungszeitpunkt abgerechnet.
MIETE & NUTZUNG:
Die Miete umfasst die Nutzung des Kochstudios „die Pause“ sowie deren Einrichtungen und Ausstattungen für den gebuchten Zeitraum.
Es besteht darüber hinaus kein wie immer geartetes Nutzungs- oder Mietrecht. Bei der Nutzung ist insbesondere auf den ordnungsgemäßen, zum eigentlichen Zwecke gedachten Gebrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtung und Ausstattung zu achten.
Die Miete deckt nicht die Kosten einer Wiederherstellung von im Nutzungszeitraum erfolgten Beschädigungen am Kochstudio „die Pause“, dessen Einrichtung und Ausstattung oder einer gegebenenfalls notwendigen Zusatzreinigung wegen unsachgemäßen Gebrauchs ab.
Das Kochstudio „die Pause“ wird dem Vertragspartner in ordnungsgemäßem und funktionstüchtigem Zustand übergeben. Dieser ordnungsgemäße Zustand gilt durch die Übernahme des Lokals durch den Vertragspartner als bestätigt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner, allfällige Mängel oder Schäden am Lokal unverzüglich zu melden.
Für Schäden aus der nicht unverzüglichen Schadensmeldung haftet der Vertragspartner.
Der Vertragspartner darf im Kochstudio die Pause Veranstaltungen mit bis zu 20 Personen abhalten.
Eine höhere Personenanzahl bedarf der gesonderten Genehmigung.
HAUSORDNUNG:
Da sich die Betriebsstätte in einem Wohngebiet befindet, haben sich alle Nutzer und deren Gäste strikt an die jeweils gültige und ausgehändigte Hausordnung zu halten.
Bei Nichtbeachtung der Hausordnung können die Nutzer und deren Gäste jederzeit ohne Abmahnung und ohne Rückerstattung von Miet- oder Kautionsbeträgen aus der Kochstudio „die Pause“ verwiesen werden.
Nach 22:00h ist die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten. Kommt es zu Verstößen gegen die Nachtruhe, sei es durch Lärm- oder Musikbelästigung im oder vor dem Lokal, haftet der Veranstalter für daraus resultierende Folgen samt Kosten, die durch einen Polizeieinsatz, Anwaltsschreiben oder eine etwaige Kündigung aufgrund von Ruhestörung oder Überschreiten der Personenanzahl entstehen.
VERBRAUCH:
Um ein optimales Service anzubieten, sind bereits einige Verbrauchsmaterialien eingelagert und können gegen Bezahlung verwendet werden.
Dazu liegt eine „Getränkeliste“ mit Preis- und Mengenangabe auf, in der die vom Nutzer und dessen Gästen verbrauchten Mengen einzutragen sind und je nach Vereinbarung bar oder per Rechnung zu bezahlen sind.
HAFTUNG:
Der Nutzer (=Vertragspartner) haftet für jeglichen Zusatzaufwand und sämtliche Kosten aus Schäden und Folgeschäden, in Zusammenhang mit der Veranstaltung am Kochstudio „die Pause“.
Das sind insbesondere Schäden, die am technischen Equipment, Mobiliar, oder sonstigem Inventar entstehen, Schäden, die durch Gäste oder Besucher der Veranstaltung verursacht werden, insbesondere für außergewöhnliche Abnutzung, Schäden an eingebrachten Gegenständen bzw. für Schäden, die bei deren Auf- und Abbau entstanden sind, sowie für alle Folgen die sich aus einer Überschreitung der genehmigten und bekannt gegebenen Gästezahl ergeben und Schäden, die sich aus einer verspäteten oder vertragswidrigen Zurückstellung der Räumlichkeiten oder des Inventars ergeben, insbesondere wegen Nichtvermietung.
Weiters haftet der Vertragspartner auch für alle in seinem Buchungszeitraum konsumierten aber nicht bezahlten Verbrauchswaren, sowie für das korrekte Verlassen (Sicherheitscheck) und die ordnungsgemäße Versperrung des Kochstudios „die Pause“ nach Nutzungsende.
Die Haftung ist betragsmäßig der Höhe nach nicht limitiert; die Schlüsselkaution kann auf den entstandenen Schadensbetrag angerechnet werden. Der Nutzer haftet in diesem Sinne für sich selbst und alle seine Gäste zu ungeteilter Hand.
ANZUWENDENDES RECHT:
Für alle Streitigkeiten aus der Buchung, Miete und Nutzung des Kochstudios „die Pause“, dessen Einrichtung und Ausstattung gilt österreichisches Recht und das jeweilig zuständige Gericht am Betriebsstandort von „die Pause“ e.U.